Skip to main content
 
 

"Es gibt 1000 Krankheiten, aber nur eine Gesundheit."

(Arthur Schopenhauer)

Zahlen zu Ihrer Behandlung

Kosten Ihrer Behandlung

Die Osteopathie ist in erster Linie eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten selbst zu tragen ist.

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen meist zum Großteil übernommen. Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Satzung der Versicherung und dem selbst gewählten Tarif. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebuH). Ich empfehle Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

Die Beihilfe übernimmt in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmender (von mir hier berücksichtigten) Mindestsatze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebuH). Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Satzung der Versicherung und dem selbst gewählten Tarif. Hier auch die Empfehlung, es vorab zu klaren.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich seit ein paar Jahren, in unterschiedlicher Weise, an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Eine anteilige Kostenübernahme richtet sich hierbei nach der jeweiligen Satzung der Krankenkasse. Daher empfehle ich auch hier vorab, bei der eigenen Krankenkasse die Beteiligungsmodalitäten zu erfragen.

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzversicherungen, Beihilfen und privaten Versicherungen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen. Etwaige Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und des in der Rechnung gestellten Betrages ist in jedem Fall vom Patienten selbstständig zu
tragen.

Jetzt anfragen

Auf einen Blick

Kosten

Selbstzahler:innen

90 bis 110 €

pro Sitzung

Säugling / Kleinkinder

90 €

pro Sitzung

Terminabsagen oder -Änderungswünsche

Bitte beachten Sie

Bitte melden Sie sich daher für Terminabsagen oder -Änderungswünsche mindestens 24h vorher telefonisch oder per E-Mail, da ich eine ganze Stunde für Sie frei halte. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen in Rechnung gestellt werden.